Was ist die Feuerwehr


"Freiwillige Feuerwehr" hört sich ja eigentlich nach einem Verein an, in dem sich Leute zusammengeschlossen haben, die den Mitbürgern unentgeltlich bei Bränden helfen wollen.

Dies ist so nicht ganz richtig: Feuerwehr (egal ob freiwillig oder hauptberuflich) ist eine Aufgabe der Kommune. In §3 des Hess. Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) ist dies als Pflichtaufgabe definiert. In §7 wird dies noch weiter präzisiert; hier steht "Die Feuerwehr ist eine gemeindliche Einrichtung".

Die Feuerwehr ist aus rechtlicher Sicht also nichts anderes als die Stadtverwaltung oder der städt. Bauhof. Aus diesem Grund werden auch die Führungskräfte (Stadtbrandinspektor, Wehrführer und deren Stellvertreter) für die Dauer ihrer Amtszeit zu kommunalen Ehrenbeamten ernannt.

Unterschied zu den andern Einrichtungen der Stadt ist jedoch - und hier kommt dem Wort "freiwillig" Bedeutung zu - dass für die Feuerwehr keine Personalkosten im klassischen Sinne anfallen. Lediglich die Führungskräfte, Gerätewarte und Jugendwarte bekommen eine geringe Aufwandsentschädigung, weil ihr Zeitaufwand deutlich über den eigentlichen Einsatz- und Übungsdienst hinausgeht. Außerdem ist die Stadt als "Arbeitgeber" verpflichtet, die Einsatzkräfte gegen Dienstunfälle zu versichern.

In Pressemitteilungen ist oft zu lesen: "Die Stadt hat der Feuerwehr ein neues Feuerwehrfahrzeug [o. ä.] gekauft".

Dass dies nicht stimmt, dürfte aus dem oben genannten klar sein. Die Stadt hat sich für ihre Pflichtaufgabe "Brandschutz" ein Fahrzeug gekauft und kann froh sein, dass es Freiwillige gibt die es bedienen.

Wobei es mit der Freiwilligkeit auch so eine Sache ist: Nach der Aufnahme in die Einsatzabteilung hat man gemäß der Ortssatzung Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört u.a. das Erscheinen bei allen Übungen und Einsätzen, sowie die Bereitschaft an Ausbildungslehrgängen teilzunehmen. Aus dem "Wollen" wird quasi ein "Soll".