Feuerwehr-(Förder-)Vereine


Zur weiteren Unterstützung der Feuerwehrarbeit bedienen sich die Freiwilligen Feuerwehren der Fördervereine. Diese unterliegen dem Vereinsrecht und sind nicht der Stadt unterstellt. Jede Einsatzabteilung verfügt in der Regel über einen Förderverein.

Die Möglichkeit der Bildung von Fördervereinen ist sowohl im Hess. Brandschutzgesetz, als auch in der Feuerwehrsatzung der Stadt Heringen(Werra), vorgesehen.

Die satzungsgemäßen Aufgaben der (Förder-)Vereine sind im Allgemeinen:

  • die Grundsätze des freiwilligen Feuerschutzes durch geeignete Maßnahmen, wie gemeinsame Übungen oder Werbeveranstaltungen für den Feuerwehrgedanken, zu fördern und zu pflegen;
  • die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen;
  • sich den sozialen Belangen, wie ausreichender Versicherungsschutz, der Mitglieder zu widmen.
  • interessierte Einwohner für die Feuerwehr zu gewinnen;
  • Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung zu betreiben;
  • die Bildung einer Jugendfeuerwehr anzustreben und die Jugendarbeit zu unterstützen;
    mit den, am Brandschutz interessierten, und für diesen verantwortlichen Stellen und Organisationen zusammen zu arbeiten.